Mitglieder
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) verlangt, dass stationäre Leistungserbringer im Gesundheitswesen Mitglied einer Gemeinschaft oder einer Stammgemeinschaft sind.
Sie sind ab 2020 verpflichtet, behandlungsrelevante Informationen zusätzlich in «Mein elektronisches Patientendossier» - «emedo» elektronisch abzulegen – falls ihre Patientinnen und Patienten über ein solches verfügen. Die Bevölkerung ist nicht verpflichtet, «emedo» zu haben und zu nutzen. Ab 2022 sind auch Alters- und Pflegeheime verpflichtet, behandlungsrelevante Informationen zusätzlich in «Mein elektronisches Patientendossier» - «emedo» elektronisch abzulegen. Für ambulante Leistungserbringer besteht keine gesetzliche Pflicht, behandlungsrelevante Informationen zusätzlich in «Mein elektronisches Patientendossier» - «emedo» elektronisch abzulegen.
Die SteHAG ist dennoch so breit abgestützt, dass einzelne ambulante Leistungserbringer bereits heute Mitglieder sind. Weitere ambulante Leistungserbringer – und ihre Verbände – sind im Sinne einer umfassenden Digitalisierung des Gesundheitswesens im Kanton Aargau sehr willkommen
Folgende Institutionen sind Mitglieder der Stammgemeinschaft eHealth Aargau:
Wenn Sie Mitglied des Vereins Stammgemeinschaft eHealth Aargau werden möchten, finden Sie hier die Anmeldung zur Mitgliedschaft.