Mitgliederbeitragsreglement eHealth Aargau
Gemäss Statuten ist die Vereinsversammlung für die Genehmigung des Mitgliederbeitragsreglements verantwortlich. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach den Kategorien des Stimmrechts. Der Minimalbeitrag beträgt 30 Franken. Die Jahresbeiträge sind:
Kategorisierung | Mitgliederbeitrag in Franken |
a) Kanton | 500 |
b) Jahresumsatz über 500 Millionen Franken | 500 |
c) Jahresumsatz über 400 Millionen Franken | 400 |
d) Jahresumsatz über 300 Millionen Franken | 300 |
e) Jahresumsatz über 200 Millionen Franken | 200 |
f) Jahresumsatz über 100 Millionen Franken | 100 |
g) Jahresumsatz über 90 Millionen Franken | 90 |
h) Jahresumsatz über 80 Millionen Franken | 80 |
i) Jahresumsatz über 70 Millionen Franken | 70 |
j) Jahresumsatz über 60 Millionen Franken | 60 |
k) Jahresumsatz über 50 Millionen Franken | 50 |
l) Jahresumsatz über 40 Millionen Franken | 40 |
m) Jahresumsatz über 30 Millionen Franken | 30 |
n) Jahresumsatz über 20 Millionen Franken | 30 |
o) Jahresumsatz über 10 Millionen Franken | 30 |
p) Jahresumsatz über 4 Millionen Franken | 30 |
q) Jahresumsatz über 2 Millionen Franken | 30 |
r) Jahresumsatz unter 2 Millionen Franken | 30 |
s) Natürliche Personen | 30 |
Die Einstufung der Beiträge beziehungsweise Stimmrechtskategorien erfolgt anhand einer Selbstdeklaration des Umsatzes durch die Mitglieder bei der Anmeldung zur Mitgliedschaft. Die Mitglieder haben Mutationen des Umsatzes, die Auswirkungen auf die Einstufung der Beiträge beziehungsweise auf die Stimmrechtskategorie haben, dem Vorstand zu melden.
Die Beiträge der Aktivmitglieder werden durch den Verein eingefordert und nötigenfalls mittels Schuldbetreibung durchgesetzt. Die Mitgliederbeiträge der Passivmitglieder sind als Gönnerbeiträge zu verstehen, welche nicht mittels Schuldbetreibung durchgesetzt werden.
Mitgliederbeitragsreglement Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau
Akutspitäler, Rehablilitationskliniken, psychiatrische- / psychosomatische Kliniken
Der jährliche Mitgliederbeitrag setzt sich zusammen aus:
- Fixkomponente: CHF 3'000.00
- Variable Komponente: 0.075% des bereinigten Betriebsaufwands gemäss H+
Pflegeinstitutionen
Der jährliche Mitgliederbeitrag setzt sich zusammen aus:
- Fixkomponente: CHF 500.00
- Variable Komponente: 0.075% des bereinigten Betriebsaufwands gemäss H+
Ambulant tätige Leistungserbringer
Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 300.00 pro Jahr bis 10 FTE (zuzüglich einmalige Einrichtungsgebühr, siehe hier). Es sollen wann immer möglich verbandsweite oder konzernweite Lösungen gefunden werden, allfällige Einsparungen (Vertragsmanagement, Rechnungsstellung, etc.) werden entsprechend weitergegeben.
Dieses Mitgliederbeitragsreglement wurde an der Vereinsversammlung vom 23.11.2017 genehmigt.
Wenn Sie Mitglied werden möchten, finden Sie hier die Anmeldung zur Mitgliedschaft.