Mitgliederbeitragsreglement eHealth Aargau

Gemäss Statuten ist die Vereinsversammlung für die Genehmigung des Mitgliederbeitragsreglements verantwortlich. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach den Kategorien des Stimmrechts. Der Minimalbeitrag beträgt 30 Franken. Die Jahresbeiträge sind:

Kategorisierung Mitgliederbeitrag in Franken
a) Kanton 500
b) Jahresumsatz über 500 Millionen Franken 500
c) Jahresumsatz über 400 Millionen Franken 400
d) Jahresumsatz über 300 Millionen Franken 300
e) Jahresumsatz über 200 Millionen Franken 200
f) Jahresumsatz über 100 Millionen Franken 100
g) Jahresumsatz über 90 Millionen Franken 90
h) Jahresumsatz über 80 Millionen Franken 80
i) Jahresumsatz über 70 Millionen Franken 70
j) Jahresumsatz über 60 Millionen Franken 60
k) Jahresumsatz über 50 Millionen Franken 50
l) Jahresumsatz über 40 Millionen Franken 40
m) Jahresumsatz über 30 Millionen Franken 30
n) Jahresumsatz über 20 Millionen Franken 30
o) Jahresumsatz über 10 Millionen Franken 30
p) Jahresumsatz über 4 Millionen Franken 30
q) Jahresumsatz über 2 Millionen Franken 30
r) Jahresumsatz unter 2 Millionen Franken 30
s) Natürliche Personen 30

 

Die Einstufung der Beiträge beziehungsweise Stimmrechtskategorien erfolgt anhand einer Selbstdeklaration des Umsatzes durch die Mitglieder bei der Anmeldung zur Mitgliedschaft. Die Mitglieder haben Mutationen des Umsatzes, die Auswirkungen auf die Einstufung der Beiträge beziehungsweise auf die Stimmrechtskategorie haben, dem Vorstand zu melden.

Die Beiträge der Aktivmitglieder werden durch den Verein eingefordert und nötigenfalls mittels Schuldbetreibung durchgesetzt. Die Mitgliederbeiträge der Passivmitglieder sind als Gönnerbeiträge zu verstehen, welche nicht mittels Schuldbetreibung durchgesetzt werden.

Mitgliederbeitragsreglement Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau

Akutspitäler, Rehablilitationskliniken, psychiatrische- / psychosomatische Kliniken

Der jährliche Mitgliederbeitrag setzt sich zusammen aus:

  • Fixkomponente: CHF 3'000.00
  • Variable Komponente: 0.075% des bereinigten Betriebsaufwands gemäss H+

Pflegeinstitutionen

Der jährliche Mitgliederbeitrag setzt sich zusammen aus:

  • Fixkomponente: CHF 500.00
  • Variable Komponente: 0.075% des bereinigten Betriebsaufwands gemäss H+

Ambulant tätige Leistungserbringer

Der Mitgliederbeitrag beträgt CHF 300.00 pro Jahr bis 10 FTE (zuzüglich einmalige Einrichtungsgebühr, siehe hier). Es sollen wann immer möglich verbandsweite oder konzernweite Lösungen gefunden werden, allfällige Einsparungen (Vertragsmanagement, Rechnungsstellung, etc.) werden entsprechend weitergegeben.

 

Dieses Mitgliederbeitragsreglement wurde an der Vereinsversammlung vom 23.11.2017 genehmigt.

Wenn Sie Mitglied werden möchten, finden Sie hier die Anmeldung zur Mitgliedschaft.

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