Aufbau und Zertifizierung Stammgemeinschaft eHealth Aargau
Eine Stammgemeinschaft bezeichnet im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier EPDG "eine organisatorische Einheit von Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen, die zusätzliche Aufgaben wahrnimmt". Eine Mitgliedschaft ist also ausschliesslich für Gesundheitsfachpersonen möglich. Um aber sicherzustellen, dass auch Akteure, die zwar keine Gesundheitsfachpersonen nach EPDG sind, aber trotzdem an der Gestaltung des elektronischen Patientendossiers und eHealth allgemein mitbestimmen können, wurde zusätzlich zur Stammgemeinschaft eine Trägerschaft gegründet. Die Trägerschaft sammelt diese Bedürfnisse und macht sie damit der Stammgemeinschaft zugänglich. Auch das Anbieten von Dienstleistungen für die Stammgemeinschaft und der Bezug via Leistungsertrag ist möglich.
Eine Stammgemeinschaft kann im Kontext des EPDG operativ werden, sobald sie die entsprechende Zertifizierung abgeschlossen hat. Im Rahmen dieser wird durch eine unabhängige, durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle SAS akkreditierte Stelle geprüft, ob die Vorgaben des Gesetzes eingehalten werden.
Das EPDG macht Vorgaben sowohl auf organisatorischer als auch auf technischer Ebene.
Auf organisatorischer Ebene sind unter anderem folgende Geschäftsfälle relevant:
- Verwaltung von Gesundheitsfachpersonen (Ein- und Austritt, Mutation)
- Verwaltung von Patientinnen und Patienten (Ein- und Austritt, Mutation)
- Information und Aufklärung der Patientinnen und Patienten
- Verwaltung der Einwilligungserklärungen der Patientinnen und Patienten
Auf technischer Ebene regelt das EPDG vor allem die Anforderungen an die Interoperabilität sowie Datenschutz und Datensicherheit der gemeinschaftsinternen Informatiksysteme:
- Master Patient Index (MPI, Verzeichnis der Patientinnen und Patienten)
- Zugangsportal
- Registry (Dokumentenverzeichnis)
- Repository (Dokumentenablage)
- Health Provider Diretory (HPD, Verzeichnis der angeschlossenen Einrichtungen und Gesundheitsfachpersonen)
Ist die Zertifizierung auf organisatorischer technischer Ebene erfolgreich abgeschlossen, muss der Zertifizierungsstelle in jährlichen Überprüfungen dargelegt werden, dass die Zertifizierungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt sind, alle drei Jahre muss eine sog. Rezertifizierung mit ähnlichem Umfang wie die Erstzertifizierung durchgeführt werden.