Finanzierungsmodell

Ambulant tätige Leistungserbringer

Für ambulant tätige Leistungserbringer gibt es zwei Finanzierungsmodelle, den sogenannten «Managed Service» und den «Self Service». Das Managed Service Modell ist für Gesundheitseinrichtungen mit bis zu 10 FTE (Vollzeitäquivalent) und das Self Service Modell für Leistungserbringer mit 11 bis 40 FTE. Die Preise werden pro registrierter Gesundheitsfachperson (GFP) berechnet, dabei ist dieselbe Anzahl Hilfspersonen (HIP) inkludiert.

Managed Service

Limitiert auf 10 FTE

Stammgemeinschaft übernimmt mehr Tätigkeiten im Rahmen der Umsetzung:

Beispielsweise

  • Übernahme der Rollen HPD Registrierungs – und Qualitätsverantwortlicher,
    Betriebsverantwortlicher sowie Ausbildungsverantwortlicher
  • Erfassen und aktualisieren (Verwaltung) der GFP, HIP und Gruppen
  • Regelmässige Kontrolle des HPD
  • OID beziehen / eintragen
Kosten
Einmalige Einrichtungskosten CHF 990.-

Zuzüglich (jährlich)

1 bis 10 Gesundheitsfachpersonen*

CHF 300.-

 

Self Service

Ab 11 bis 40 FTE

Leistungserbringer übernehmen mehr Tätigkeiten im Rahmen der Umsetzung:

Beispielsweise

  • Übernahme der Rollen HPD Registrierungs – und Qualitätsverantwortlicher,
    Betriebsverantwortlicher sowie Ausbildungsverantwortlicher
  • Erfassen und aktualisieren (Verwaltung) der GFP, HIP und Gruppen
  • Regelmässige Kontrolle des HPD
  • OID beziehen / eintragen
Kosten
Einmalige Einrichtungskosten CHF 990.-
Zuzüglich (jährlich)
 
Ab 11 bis 15 FTE pro Gesundheitsfachperson* CHF 170.-
Ab 16 bis 20 FTE pro Gesundheitsfachperson* CHF 150.-
Ab 21 bis 25 FTE pro Gesundheitsfachperson* CHF 130.-
Ab 26 bis 30 FTE pro Gesundheitsfachperson* CHF 120.-

 

*gleiche Anzahl Hilfspersonen inkludiert

Stationäre Leistungserbringer

Um die entstehenden Kosten für die technische Infrastruktur für den gemeinschaftsübergreifenden Informationsaustausch sowie administrative Dienste (HPI/MPI Clearing, Support, Registrierung, Identifikation, etc.) möglichst verursachergerecht aufzuteilen hat sich der Vorstand des Vereins Stammgemeinschaft eHealth Aargau entschieden, analog den Beiträgen der VAKA, zwei Komponenten für die Berechnung der jährlichen Beiträge der stationären Leistungserbringer zu verwenden. Es handelt sich dabei um einen Fixbetrag und eine variable Komponente.

Fixbetrag

Der Fixbetrag beträgt für Akutspitäler, Rehabilitationskliniken und psychiatrische/psychosomatische Kliniken CHF 3'000.- pro Jahr. Für Pflegeinstitutionen beträgt dieser Anteil CHF 500.-

Variable Komponente

Die variable Komponente berechnet sich anhand des bereinigten Betriebsaufwands nach H+ und beträgt 0.075% desselben pro Jahr - für das Kantonsspital Aarau aufgrund der relativen Grösse 0.05%.

Berechnungsbeispiel Akutspital

Akutspital mit CHF 50'000'000.- bereinigtem Betriebsaufwand gemäss H+:

Fixbetrag CHF 3'000.- 
Variable Komponente  CHF 37'500.- 
Total jährlich CHF 40'500.- 

 

Berechnungsbeispiel Pflegeinstitution

Pflegeinstitution mit CHF 5'000'000.- bereinigtem Betriebsaufwand gemäss H+:

Fixbetrag CHF 500.-
Variable Komponente CHF 3'750.-
Total jährlich CHF 4'250.-

 

Berufsverbände

Interessierte Berufsverbände des Aargauer Gesundheitssystems können sich bei Interesse, jeder Zeit an die Geschäftsstelle der Stammgemeinschaft wenden.

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