Anschluss an die Stammgemeinschaft eHealth Aargau
Mitglied im Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau (SteHAG) können Gesundheitsfachpersonen und deren Einrichtungen werden.
Mit dem Anschluss an eine Stammgemeinschaft beteiligen sie sich an der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Akutspitäler, Rehakliniken sowie Alters- und Pflegeheime sind gemäss dem Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) dazu verpflichtet sich an eine zertifizierte (Stamm-)Gemeinschaft anzuschliessen. Durch den Anschluss wird die gesetzliche Vorgabe gemäss KVG Art. 39 Abs. 1 Bst. F erfüllt.
Hinweis: Verpflichtung ambulant Tätiger
Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. Januar 2022 eine Praxis eröffnen und Tätigkeiten über die obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen möchten, ebenfalls verpflichtet sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft anzuschliessen. Dies wurde durch die Revision des KVG am 19. Juni 2020 vom Parlament entschieden.
Weitere Informationen rund um die Mitgliedschaft im Verein Stammgemeinschaft eHealth Aargau finden Sie unter:
Für Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle (062 836 40 10 / info@ehealth-aargau.ch) gerne zur Verfügung.