Alters- und Pflegeheime sind von der Pflicht, sich einer zertifizierten Stammgemeinschaft anzuschliessen, ebenso betroffen, wie Akutspitäler, Rehakliniken oder Psychiatrische Kliniken.
Eine breit abgestützte, klar formulierte und langfristig gedachte Strategie für die gesamte Versorgungsregion ist unsere Grundlage für die nachhaltige Einführung des elektronischen Patientendossiers und weiterer eHealth Dienste.
Neu heisst nicht nur etwas überarbeitet, sondern von Grund auf neu aufgebaut und mittels moderner Technologien zukunftsfähig gestaltet.
Die Anhörung der Verordnungen zum EPDG endete am 29. Juni. Die Stellungnahme des Vereins Stammgemeinschaft eHealth Aargau finden Sie hier, und hier alle Verordnungen und Erläuterungen.
Die beiden Vereinsversammlung im Jahr 2023 finden am 26. April und am 2. November statt.